Rechtsanwalt Ralf Kaiser (Bielefeld) ist fast ausschließlich auf dem Gebiet des Strafrechts und Ordnungswidrigkeitenrechts (Bußgeldsachen) tätig und verteidigt seit der Zulassung zur Anwaltschaft in 2004 überwiegend in Bielefeld, Detmold, Halle, Gütersloh, Herford, Paderborn, Minden, Bad Oeynhausen, Bünde, aber auch in Osnabrück, Duisburg, Kleve, Nordhorn, Geldern, Oberhausen, Essen, Hamm und Dortmund. Der prozentual höchste Anteil seiner bearbeiteten Fälle entstammt dem Sexualstrafrecht und Betäubungsmittelstrafrecht gefolgt von den Vermögensdelikten und Verkehrsdelikten.
Langjährige Erfahrung besitzt er vor allem in der Verteidigung in Strafverfahren gegen Beschuldigte wegen Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften (§ 184 b StGB) und sexuellen Mißbrauchs (§§ 174 ff. StGB).
Ein Ermittlungsverfahren wird bereits dann eingeleitet, wenn sich ein Anfangsverdacht auf eine bestimmte Straftat ergeben hat. In den weitaus meisten Fällen erhält der dann Beschuldigte von der Polizei eine Vorladung. Spätestens dann sollten Sie, wenn Sie Beschuldigter sind, nicht zögern, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der wird in aller Regel erst einmal den Vernehmungstermin bei der Polizei absagen, da Sie das Recht haben, den Termin bei der Polizei nicht wahrzunehmen und zum Tatvorwurf zu schweigen. Der Rechtsanwalt wird Akteneinsicht für Sie beantragen. Liegt diese dann dem Anwalt vor, wird die Akte mit dem beschuldigten Mandanten besprochen und eine Verteidigungsstrategie entworfen.
Wie schon oben bereits deutlich gemacht, haben Sie in jeder Lage des Strafverfahrens das Recht, sich durch einen Rechtsanwalt / Strafverteidiger vertreten und verteidigen zu lassen. Insbesondere ist das dringend von Nöten, wenn Sie von der Polizei vorläufig festgenommen werden. In diesen Fällen nehmen die Ermittlungsbehörden meist einen sog. dringenden Tatverdacht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr oder Wiederholungsgefahr an und verbringen Sie als Beschuldigten zuerst in polizeiliches Gewahrsam. Im Falle der Beantragung eines Haftbefehls und einer Vorführung seitens der Staatsanwaltschaft gilt es einen oder mehrere dieser U-Haft-Gründe spätestens bei der Vorführung vor dem Haftrichter mithilfe eines Anwalts auszuräumen, damit keine Untersuchungshaft angeordnet wird.
In bestimmten gesetzlich vorgesehenen Fällen wird vom Gericht ein Pflichtverteidiger bestellt. Bitte sprechen Sie mich an, ob in Ihrem Fall die Voraussetzungen einer Pflichtverteidigerbestellung vorliegen !
Wenn Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird, kann dieser mit der Justizkasse abrechnen. Wenn keine Beiordnung möglich ist, muss der Anwalt mit dem Mandanten abrechnen. Bitte sprechen Sie mich hinsichtlich dieses durchaus nicht unwichtigen Themas bitte an !
ine Hausdurchsuchung ist ein immenser Grundrechtseingriff und psychisch sehr belastend, da sie den Zweck hat, Beweismittel zu beschlagnahmen / sicherzustellen. Die Hausdurchsuchung kommt oft dann, wenn der Beschuldigte noch nichts von einem Ermittlungsverfahren gegen ihn weiss. So trifft sie ihn meist überraschend. Bitte kontaktieren Sie mich sofort nach einer Durchsuchung !
Bitte kontaktieren Sie mich sofort nachdem Ihnen eine Verurteilung vom Gericht verkündet wurde. Insb. durch eine Berufung lässt sich öfter eine Verbesserung erreichen als man denkt.